Die Stiftung wurde am 14.12.2015 gegründet und führt den vollständigen Namen:
„Iris und Hartmut Jürgens Stiftung – Chance auf ein neues Leben“.
Als inoffizielle Kurzform wird „Stiftung Chance auf ein neues Leben“ oder „Jürgens Stiftung“ verwendet.
Die Stiftung ist eine nicht rechtsfähige (Treuhand-) Stiftung in der Verwaltung der Stiftung der Universität Bremen und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Am 17.12.2015 wurde ihr vom Finanzamt die Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO bestätigt (Gemeinnützigkeitsbescheinigung).
Der in der Satzung allgemein formulierte Zweck der Stiftung ist
- die Förderung der Wissenschaft und Forschung und der Studentenhilfe an der Universität Bremen und den Wissenschaftseinrichtungen in Bremen sowie
- die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge.
Im 1. Förderbereich wird sich die Stiftung entsprechend ihres Leitmotivs “Chance auf ein neues Leben – Wir unterstützen das wissenschaftliche und soziale Engagement für Menschen in prekären Lebenslagen“ zunächst vorrangig der Medizinforschung insbesondere zur Diagnostik und Therapie von schweren chronischen bzw. lebensbedrohlichen Erkrankungen widmen.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten bis hin zur Antragstellung finden sie unter Fördermöglichkeiten.
Weitere Details zur Stiftung: