Die Finanzen

Die „Iris und Hartmut Jürgens Stiftung – Chance auf ein neues Leben“ ist in Bremen die erste Stiftung die zu einem Teil als sogenannte Verbrauchsstiftung i.S. des § 80 Abs. 2 Satz 2 BGB errichtet wurde. Das Grundstockvermögen besteht satzungsgemäß zu einem Viertel für einen begrenzten Zeitraum von zehn Jahren und darf in diesem Umfang und Zeitraum verbraucht werden.

Hierdurch wurde erreicht, dass die Stiftung schon in den ersten Jahren ihres Bestehens mindestens 5000 Euro Fördermittel jährlich vergeben kann. Dieses soll erstmalig zum Ende des Jahres 2016 erfolgen.

Ferner kann die Stiftung satzungsgemäß

  • Zustiftungen ( als Beitrag zur Aufstockung des festen Kapitalstocks und
  • Spenden (als Zuwendung zum unmittelbaren Verbrauch)

annehmen (siehe Spenden). Hierzu hat das Finanzamt der Stiftung die Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO bestätigt. Sie kann somit die entsprechenden Spendenbescheinigungen ausstellen. Die Stifter werden sich in den kommenden Jahren um Spenden und Zustiftungen bemühen, um den Umfang der Fördermöglichkeiten nicht nur langfristig zu erhalten sondern möglichst auszubauen.

Das Stiftungsvermögen wird von der Stiftung der Universität Bremen verwaltet. Diese ist verpflichtet die Erfüllung der sich aus den §§ 51 ff Abgabenordnung ergebenden Anforderungen zu gewährleisten.

 

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