Fördermöglichkeiten

Die Stiftung kann gemäß dem in ihrer Satzung weitreichend formulierten Stiftungszweck (§2) sowohl Wissenschaft, Forschung und Studentenhilfe an der Universität Bremen und den Wissenschafts­einrichtungen in Bremen als auch Hilfe für Flüchtlinge fördern.

Zunächst wird sich die Stiftung entsprechend ihres Leitmotivs “Chance auf ein neues Leben – Wir unterstützen das wissenschaftliche und soziale Engagement für Menschen in prekären Lebenslagen“ vorrangig den folgenden Punkten widmen:

  1. Medizinforschung insbesondere zur Diagnostik und Therapie von schweren chronischen bzw. lebensbedrohlichen Erkrankungen

Gelingt es eine solche Erkrankung in den Griff zu bekommen, so bedeutet dies dem Erkrankten nicht nur das Überleben zu ermöglichen, sondern ihm auch die Chance zu geben verlorene Lebensqualität zurück zu gewinnen. Nicht zuletzt aufgrund der großen Zahl betroffener Menschen möchten wir versuchen Studenten und den wissenschaftlichen Nachwuchs für diese Gedanken zu begeistern. Um zur nachhaltigen Stärkung dieses Themas beizutragen planen wir zum Beispiel:

  • Förderung des in diesem Bereich tätigen wissenschaftlichen Nachwuchses und von Studierenden (Stipendien, Zuschüsse, Studienpreise, Anerkennungen)
  • Unterstützung von Forschungsprojekten bzw. deren Beantragung bei anderen Drittmittelgebern
  • Zuschüsse für entsprechende Veröffentlichungen und Tagungen
  1. Projekte zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen

Von Katastrophen und Kriegen vertrieben, suchen diese Menschen eine Chance, ein neues Leben aufzubauen an einem für sie fremden Ort. Die Umstände hierbei stellt unser Land vor große Herausforderungen, die derzeit besonders drängend sind. Viele Bürger sind gewillt, sich diesen zu stellen und engagieren sich ehrenamtlich im Rahmen etablierter Hilfsorganisationen, aber auch in vielen neuen regional arbeitenden Initiativen. Die Stiftung will versuchen diesen Unterstützung zu geben. Hier einige Beispiele für die finanzielle Hilfen möglich wären:

  • kleine Investitionen oder Mieten (z.B. von Transportfahrzeugen)
  • Teilnahme an Schulungen
  • notwendige Beratungen durch Juristen und andere Fachleute
  • Projekt-Ko-Finanzierungen

Für Anfragen und Anträge benutzen sie bitte das vorbereitete Formular Forschungs- und Nachwuchsförderung bzw. Formular Hilfe für Flüchtlinge.

Antragsbearbeitung / Bewilligung

Wir versuchen Anträge möglichst zeitnah zu bearbeiten. Derzeit gibt es keine Stichtage, zu denen Anträge vorliegen müssen. Über die Bewilligung von Anträgen entscheidet das Stiftungskonsortium, und zwar in der Regel im Umlaufverfahren. Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrages:

  • Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen, dass er dem Stiftungszweck genügt.
  • Die nachgefragten Fördermittel müssen den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung entsprechen.
  • Im Antrag muss dargestellt werden, dass er dem Leitmotiv der Stiftung und den aktuellen Schwerpunktthemen 1 oder 2 (siehe oben) möglichst gut entspricht.

Das Konsortium überprüft, ob ein Antrag die Voraussetzungen erfüllt und führt ggf. eine Priorisierung im Rahmen der vorliegenden Anträge durch. Wir versuchen Antragsteller möglichst zeitnah über den Bearbeitungsverlauf und getroffene Entscheidungen zu informieren.